Kurz gesagt
- ✓In der EU muss jede angekündigte Preisermäßigung den vorherigen Preis angeben – den niedrigsten Preis, den der Händler in mindestens 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat.
- ✓Der EuGH (C-330/23 Aldi Süd, 26. September 2024) hat entschieden, dass auch die Prozentangabe oder andere Rabattaussagen von diesem 30-Tage-Tiefstpreis aus berechnet werden müssen.
- ✓Sichern Sie die Produktseite jetzt, im Oktober oder Anfang November, und erneut am Black Friday selbst – zwei datierte Sicherungen beweisen einen Fake-Rabatt.
- ✓Erst sichern, dann melden: Sobald Sie sich beschweren, kann der Shop die Seite still korrigieren – und Ihr Beweis ist weg.
- ✓Online-Shops sollten eine versiegelte Serie ihrer eigenen Preisseiten führen; Mitbewerber dokumentieren Verstöße mit derselben Methode.
Warum so viele Black-Friday-Rabatte gefälscht sind
Der klassische Trick ist simpel: Im Oktober den Preis anheben, im November ihn „senken“ – ungefähr auf das Niveau, auf dem er ohnehin lag. Der durchgestrichene Preis wirkt echt, das rote Label verspricht -40 %, ein Countdown erhöht den Druck. Tatsächlich zahlt der Kunde den normalen Preis – oder mehr.
Verbraucherorganisationen in ganz Europa prüfen jedes Jahr Black-Friday-Preise und stellen regelmäßig fest, dass ein großer Teil der beworbenen Angebote nicht günstiger ist als der Preis wenige Wochen zuvor. Auf fremde Statistiken müssen Sie sich aber nicht verlassen: Ein konkretes Produkt können Sie selbst prüfen – und es beweisen, wenn Sie die Beweise zum richtigen Zeitpunkt sichern.
- Preiserhöhung kurz vor der Aktion, sodass der „Vorher“-Preis nur auf dem Papier existiert.
- Vergleiche mit einer unverbindlichen Preisempfehlung, die niemand tatsächlich verlangt, dargestellt, als wäre es der eigene frühere Preis des Shops.
- Rabatte, die vom höchsten statt vom niedrigsten jüngsten Preis berechnet werden.
- Künstliche Knappheit: Countdowns, die beim Neuladen neu starten, und „Nur noch 2 Stück“-Hinweise, die sich nie ändern.
Die 30-Tage-Regel verständlich erklärt
Die Regel steht in Artikel 6a der Preisangaben-Richtlinie 98/6/EG. Eingefügt wurde sie durch die Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161; sie gilt seit dem 28. Mai 2022 in allen Mitgliedstaaten über nationales Recht. In Deutschland ist das § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV); in Frankreich Artikel L112-1-1 des Code de la consommation, in Tschechien § 12a des Verbraucherschutzgesetzes (seit Januar 2023).
- Wer eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gibt, muss den vorherigen Preis angeben.
- Vorheriger Preis ist der niedrigste Preis, den der Händler innerhalb von mindestens 30 Tagen vor der Ermäßigung angewandt hat.
- Mitgliedstaaten dürfen Ausnahmen oder kürzere Zeiträume vorsehen – für schnell verderbliche Waren, für Waren, die kürzer als 30 Tage im Angebot sind, und für schrittweise steigende Ermäßigungen, bei denen der Preis vor der ersten Ermäßigung maßgeblich ist.
- Die Regel betrifft Waren an Verbraucher; Dienstleistungen wie Flüge oder Hotelaufenthalte werden nach den allgemeinen Regeln zur Irreführung beurteilt.
Ein Fake-Rabatt kann außerdem eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sein – in Deutschland umgesetzt im UWG. Das ist wichtig für Fälle außerhalb des engen Anwendungsbereichs von Artikel 6a und für Tricks wie falsche Countdowns.
Was der EuGH im Fall Aldi Süd (C-330/23) entschieden hat
Zwei Jahre lang argumentierten manche Händler, der 30-Tage-Preis müsse nur irgendwo stehen, während der plakative Rabatt von einem anderen, höheren Referenzpreis aus berechnet werden dürfe. Ein deutscher Verbraucherverband ging gegen einen Aldi-Süd-Prospekt vor, der genau das tat, und die Frage landete beim Gerichtshof der EU.
Mit Urteil vom 26. September 2024 entschied der EuGH, dass eine prozentuale Preisermäßigung oder eine Werbeaussage wie „Preis-Highlight“ auf Grundlage des vorherigen Preises im Sinne von Artikel 6a berechnet werden muss – also des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Andernfalls liefe die Regel ins Leere, weil Verbraucher weiterhin über die tatsächliche Ersparnis getäuscht würden.
So erkennen Sie einen Fake-Rabatt
Für einen begründeten Verdacht brauchen Sie selten spezielle Werkzeuge. Ein paar Minuten Prüfung vor dem Klick auf „Kaufen“ reichen meist aus.
- Suchen Sie den vorherigen Preis neben dem Aktionspreis. Zeigt ein Shop eine Prozentangabe, aber keinen 30-Tage-Tiefstpreis, ist das bereits ein Warnsignal.
- Vergleichen Sie mit unabhängigen Preisverlaufsdiensten oder Vergleichsportalen, die oft ein Diagramm der letzten Wochen oder Monate zeigen.
- Prüfen Sie, ob der „Vorher“-Preis erst in den letzten Tagen oder Wochen des Oktobers auftauchte.
- Vorsicht bei Angaben wie UVP, „statt“ oder „Originalpreis“ – das ist nicht der eigene vorherige Preis des Shops.
- Laden Sie die Seite neu oder öffnen Sie sie im privaten Fenster: Countdowns und Bestandsanzeigen, die sich zurücksetzen, sind Druckmittel, keine Information.
- Sehen Sie sich andere Anbieter desselben Produkts an: Liegt deren üblicher Preis weit unter dem durchgestrichenen, ist der Referenzpreis aufgeblasen.
Den Preis vor dem Black Friday sichern – und am Aktionstag erneut
Ein Fake-Rabatt wird durch den Vergleich zweier Zeitpunkte bewiesen: des Preises einige Wochen vor der Aktion und der Aktionsseite selbst. Preisverlaufsseiten helfen, ein Problem zu erkennen, sind aber Daten Dritter. Wenn Sie sich beschweren, Geld zurückholen oder eine Behörde unterstützen wollen, sind eigene datierte Sicherungen der Shopseite deutlich stärker.
- Erstellen Sie eine kurze Liste der Produkte, die Sie wirklich in Betracht ziehen – mit den genauen Produkt-URLs.
- Sichern Sie jede Produktseite jetzt, im Oktober oder Anfang November, inklusive Preis, Verkäufer, Variante und eines bereits angezeigten „Vorher“-Preises.
- Wenn möglich, sichern Sie etwa eine Woche vor Aktionsbeginn erneut – genau dann werden Preise am häufigsten angehoben.
- Am Black Friday oder Cyber Monday sichern Sie die Aktionsseite noch einmal, mit durchgestrichenem Preis, Prozent-Label und angegebenem vorherigen Preis.
- Bewahren Sie Bestellbestätigungen und E-Mails auf und notieren Sie, wann Sie welchen Preis gesehen haben.
Warum ein Screenshot nicht reicht
Ein Screenshot ist ein bearbeitbares Bild ohne vertrauenswürdiges Datum. Der Shop kann einfach behaupten, er sei manipuliert oder der Preis sei in Ihrer Region ein anderer gewesen. Eine forensische Sicherung erfasst die ganze Seite, ihren Quellcode und den Netzwerkverkehr, versiegelt alles mit SHA-256-Hashes und einem qualifizierten eIDAS-Zeitstempel und verankert es in der Bitcoin-Blockchain – so kann jeder unabhängig prüfen, dass nichts verändert wurde und wann gesichert wurde.
Warum Screenshots als Beweis nicht ausreichen →
So beschweren Sie sich – erst sichern, dann melden
Sobald Sie sich beim Shop beschweren oder in sozialen Medien posten, kann die Seite binnen Stunden korrigiert sein – und Ihr Beweis mit ihr. Sichern Sie zuerst, dann handeln Sie.
- Schreiben Sie den Shop an, fügen Sie Ihre Beweise bei oder beschreiben Sie sie, und verlangen Sie die Erstattung der Differenz oder erklären Sie den Widerruf.
- Bei Online-Käufen haben Sie in der Regel ohnehin ein 14-tägiges Widerrufsrecht – auch wenn der Rabatt echt war.
- Melden Sie die Praxis einer Verbraucherorganisation oder Behörde und legen Sie Ihre datierten Sicherungen bei.
- Bei Shops aus einem anderen EU-Land hilft das Europäische Verbraucherzentrum (ECC-Net) kostenlos.
In Deutschland sind die Verbraucherzentralen die erste Anlaufstelle; sie und die Wettbewerbszentrale können gegen unzulässige Preisangaben mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vorgehen. Bei Shops aus anderen EU-Ländern hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Kaufen Sie im Ausland ein: In Frankreich meldet man über SignalConso an die DGCCRF, in Tschechien bei der Handelsinspektion ČOI.
Amazon, Temu und grenzüberschreitende Marktplätze
Black Friday auf großen Marktplätzen hat eigene Tücken: Preise ändern sich mehrmals täglich, ein Angebot kann viele Verkäufer haben, und manche Plattformen zeigen verschiedenen Nutzern oder in der App andere Preise. Die 30-Tage-Regel gilt für Händler, die an Verbraucher in der EU verkaufen – der Nachweis hängt hier aber noch stärker von präzisen, datierten Sicherungen ab.
- Sichern Sie das Angebot zusammen mit dem Verkäufernamen – auf Marktplätzen ist in der Regel der Verkäufer für den Preis verantwortlich.
- Notieren Sie die Länderversion der Seite und ob Sie eingeloggt waren; Preise nach Login oder nur in der App müssen aus Ihrem eigenen Browser gesichert werden.
- Sichern Sie auch Coupon- und „Blitzangebot“-Bedingungen, denn dort versteckt sich oft der tatsächliche Preis.
So sichern Sie Beweise auf Amazon →
So sichern Sie Beweise auf Temu →
Für Online-Shops: die eigene Compliance dokumentieren
Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, zählt nicht nur, ob Ihre Rabatte korrekt sind, sondern ob Sie das Monate später beweisen können – wenn eine Behörde, ein Verbraucherverband oder ein Mitbewerber etwas anderes behauptet. Ihre interne Preisdatenbank hilft, ist aber Ihre eigene Aufzeichnung und kann angezweifelt werden. Eine versiegelte Serie von Sicherungen der öffentlichen Produktseite zeigt, was Kunden tatsächlich gesehen haben.
- Legen Sie mindestens 30 Tage vorher fest, welche Produkte und Kategorieseiten Teil der Black-Friday-Kampagne sind.
- Sichern Sie diese Seiten regelmäßig im gesamten 30-tägigen Referenzzeitraum, nicht nur am Aktionstag.
- Sichern Sie die Aktionsseiten beim Kampagnenstart und erneut bei jeder Änderung der Rabatthöhe.
- Bewahren Sie die Sicherungen zusammen mit internen Preisprotokollen und Kampagnenfreigaben auf.
- Prüfen Sie, dass das Prozent-Label vom 30-Tage-Tiefstpreis aus berechnet ist, wie es nach Aldi Süd erforderlich ist.
Genau das erledigt die geplante Website-Überwachung automatisch: Sie sichert eine öffentliche Seite täglich oder wöchentlich, versiegelt jede Sicherung als eigenen Beweis und benachrichtigt Sie per E-Mail bei Änderungen. So entsteht ein unabhängig prüfbarer Preisverlauf Ihres Shops.
Geplante Überwachung Ihrer Preisseiten einrichten →
Mitbewerber: Fake-Rabatte eines anderen Shops dokumentieren
Fake-Rabatte sind nicht nur ein Verbraucherproblem – sie verzerren den Wettbewerb. Ein Shop, der vor der Aktion Preise aufbläht, nimmt ehrlich rabattierenden Händlern Kunden weg. In Deutschland werden Verstöße gegen die PAngV üblicherweise über den Rechtsbruchtatbestand des UWG mit einer Abmahnung verfolgt; in den meisten anderen EU-Ländern gibt das Lauterkeitsrecht Mitbewerbern ebenfalls zivilrechtliche Ansprüche.
- Ermitteln Sie die Produktseiten des Mitbewerbers, die voraussichtlich Teil der Kampagne sind.
- Beginnen Sie rechtzeitig vor der Aktion mit regelmäßigen Sicherungen, damit der 30-Tage-Tiefstpreis dokumentiert ist.
- Sichern Sie die Aktionsseiten sofort beim Kampagnenstart, einschließlich Bannern, Labels und angegebenem vorherigen Preis.
- Übergeben Sie die versiegelte Serie Ihrer Anwaltskanzlei; Hashes und Zeitstempel ermöglichen eine unabhängige Prüfung.
Web-Beweise für Compliance- und Rechtsteams →
So sichern Sie Beweise richtig mit GetProofAnchor
GetProofAnchor erstellt von unserem Server aus eine forensische Sicherung jeder öffentlichen URL. Sie fügen den Produktlink ein und erhalten ein Evidence-ZIP, das jeder offline oder unter /verify prüfen kann.
- Ganzseitiger Screenshot plus vollständiges HTML und Netzwerkprotokoll (HAR) der Seite.
- SHA-256-Hashes aller Dateien und ein qualifizierter eIDAS-Zeitstempel eines in der EU akkreditierten Vertrauensdiensteanbieters.
- Ein Bitcoin-OpenTimestamps-Anker und ein PDF-Bericht, den Sie einer Beschwerde beilegen können.
- Für Preise, die nur nach Login sichtbar sind, sichert das Browser-Widget in den Abo-Tarifen, was Sie im eigenen Browser sehen.
Für Verbraucher reicht meist das Starter-Paket: ein Beweis der Produktseite jetzt, einer am Black Friday und einer in Reserve – einmalig 9 €, ohne Abo. Wir können nicht versprechen, dass ein Gericht oder eine Behörde einen Beweis anerkennt, denn sie würdigen Beweise frei – aber eine versiegelte Sicherung ist viel schwerer anzuzweifeln als ein Screenshot.
Starter-Paket und Tarife ansehen →
Sichern Sie es, bevor es verschwindet
Machen Sie die Seite in 2 Minuten zum Beweis
URL einfügen und ein versiegeltes Evidence-ZIP mit qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel erhalten — deutlich schwerer anzufechten als ein Screenshot. Ohne Abo.
Bestehenden Nachweis prüfen → · Anleitungen für Airbnb, Vinted, Amazon & Co. →
Weitere Leitfäden
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Beweise auf Amazon sichernWie Sie Angebote, Verkäufer und Preise auf Amazon sichern, bevor sie sich ändern.
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Beweise auf Temu sichernPreise, Verkäufer und Versprechen auf Temu für Reklamationen und Erstattungen dokumentieren.
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Beweisen, was veröffentlicht war, bevor es sich ändertWarum datierte Sicherungen mehr zählen als Erinnerungen, wenn eine Seite nachträglich geändert wird.
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Fake-Shops und falsche AngeboteWas Sie sichern sollten, wenn sich ein Online-Shop als Betrug entpuppt.
Häufige Fragen
Was genau ist die 30-Tage-Regel für Rabatte?
Nach Artikel 6a der Preisangaben-Richtlinie, in Deutschland § 11 PAngV, muss jede angekündigte Preisermäßigung den vorherigen Preis angeben – den niedrigsten Preis, den der Händler in mindestens 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Sie gilt seit dem 28. Mai 2022.
Muss die Prozentangabe vom 30-Tage-Tiefstpreis aus berechnet werden?
Ja. In der Rechtssache C-330/23 Aldi Süd (26. September 2024) hat der EuGH entschieden, dass eine prozentuale Ermäßigung oder ähnliche Werbeaussage vom vorherigen Preis nach Artikel 6a aus berechnet werden muss, nicht von einem höheren Referenzpreis.
Darf ein Shop stattdessen mit der UVP vergleichen?
Ein Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung ist keine Preisermäßigung und wird nach den allgemeinen Irreführungsregeln beurteilt. Er muss klar als solcher gekennzeichnet sein und darf nicht als früherer eigener Preis des Shops erscheinen.
Bekomme ich Geld zurück, wenn der Rabatt gefälscht war?
Nicht automatisch. Sie können vom Shop die Differenz verlangen, bei Online-Käufen widerrufen oder sich an die Verbraucherzentrale oder das Europäische Verbraucherzentrum wenden. Abmahnungen und Behörden stoppen vor allem die Praxis, statt Einzelerstattungen durchzusetzen.
Wann sollte ich die Produktseite sichern?
Idealerweise mindestens zweimal: einige Wochen vor dem Black Friday und am Aktionstag. Eine zusätzliche Sicherung etwa eine Woche vorher ist sinnvoll, weil Preise oft kurz davor angehoben werden.
Reichen Preisverlaufsseiten als Beweis?
Sie helfen, einen verdächtigen Rabatt zu erkennen, sind aber Daten Dritter, die ein Shop bestreiten kann. Eigene datierte, versiegelte Sicherungen der Produktseite sind ein deutlich stärkerer Beweis.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die nationale Umsetzung der 30-Tage-Regel unterscheidet sich im Detail; wenden Sie sich im Einzelfall an eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei.